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RVDI präsentiert Vortrag zu INSPIRE beim AK GIS der Regionalverbände

INSPIRE-Logo

(06.12.2007)

Am 6. Dezember 2007 präsentierten die GIS-Administratorinnen des Regionalverbandes, Frau Meigel und Frau Erdt, auf dem AK GIS der Regionalverbände Baden-Württemberg einen Vortrag zum Thema INSPIRE in Stuttgart.

INSPIRE-Richtlinie

Die EU-Richtlinie 2007/2/EG INSPIRE wurde von der Europäischen Kommission erarbeitet, um Hindernisse bei der gemeinsamen Nutzung von geographischen, umweltrelevanten Daten im Besitz von Behörden (lokal, regional, national), national und international zu überwinden. Die Richtlinie trat am 15.07.2007 in Kraft und ist die erste EU Richtlinie, die Geo-Infrastrukturen in den Mittelpunkt stellt. Sie legt generelle Regeln für das Einrichten einer Geodateninfrastruktur für räumliche Umweltinformation in Europa fest. Die Richtlinie muss bis 15.05.2009 in nationales Recht umgesetzt sein.

gdi.de

Die gdi.de ist die von der BRD benannte Anlaufstelle für die Umsetzung von INSPIRE-Vorgaben. Die GDI-DE leitet die nationale Umsetzung und Spezifikation der Richtlinie INSPIRE. Sie erarbeitet bundesdeutsche Applikationsprofile, gestaltet die INSPIRE Durchführungsbestimmungen mit. Die Bundesländer führen eigene GDIs ein, müssen sich hierbei aber an die Rahmenvorgaben von gdi.de halten.

Konsequenzen für die Raumplanung in Baden-Württemberg

Die Daten der Raumplanung fallen inhaltlich in Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Dadurch ist der INSPIRE-Umsetzungszeitplan für Daten aus Anhang III zu betrachten. Zeitlich ist die Bereitstellung von INSPIRE-konformen Metadaten zu Daten der Raum- und Regionalplanung im Zeitraum von  Mai 2008 bis Mai 2013 umzusetzen. Außerdem müssen die ersten Schritte hin zu einem Geoportal, das Geo- und Metadaten der Raumplanung und der Regionalverbände INSPIRE-konform bereit stellt, unternommen werden. Die Vorgaben des Planatlas Baden-Württemberg bilden - was die Datenharmonisierung unter den Regionalverbänden und der Raumplanung angeht - hierzu  einen wertvollen Beitrag.

Die unterschiedliche Auslegung des Behördenbegriffes in der INSPIRE-Richtlinie und der Public Sector Informationsrichtlinie 2003/98/EU (PSI), die die Datenweitergabe von öffentlichen Stellen zur Wirtschaft regelt, führt zu einem Spannungsfeld. Auch die Kosten für die Weitergabe werden bei INSPIRE, PSI und der Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EU (UIR) in unterschiedlicher Weise gehandhabt. Dies wird absehbar zu Konflikten in der Interpretation der jeweiligen Richtlinienparagraphen führen. Eine Handreichung an die Regionalverbände in Baden-Württemberg, die Unsicherheiten in der Anwendung dieser verschiedenen Richtlinien ausräumt, wäre wünschenswert.

Vortrag "Rahmenvorgaben für Geodateninfrastrukturen durch INSPIRE und gdi.de"

Download (21 Seiten, pdf, 896 KB)

Der Vortrag geht auf folgende Inhalte ein: