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http://www.rvdi.de/archiv/thematisch-geordnet/meldungen-zu-wirtschaft-u-siedlung/detail-wirtschaft-und-siedlung/2009/03/regionale-hinweise-zur-planung-von-photovoltaikanlagen-im-aussenbereich.html
Die Region Donau-Iller weist mit einer Sonnenscheindauer von jährlich ca. 1.800 Stunden gute Voraussetzungen für die Nutzung von solarer Energie auf. Dementsprechend konnte in den letzten Jahren eine hohe Nachfrage an Standorten für Photovoltaikanlagen verzeichnet werden. Die meisten Anlagen haben inzwischen einen Flächenbedarf von mehreren Hektar und überschreiten damit die Schwelle zur Raumbedeutsamkeit. Nachdem die Freiflächenphotovoltaikanlagen nicht der Privilegierung nach § 35 BauGB unterliegen, ist grundsätzlich eine Steuerung über die Bauleitplanung der Kommunen notwendig.
Da der Regionalverband an den Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplänen als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden muss, wird eine regionalplanerische Steuerung derzeit als nicht notwendig erachtet. Dennoch ergeben sich aus regionalplanerischer Sicht zahlreiche Anforderungen an geeignete Photovoltaikstandorte im Außenbereich. Diese sind in den "Regionalen Hinweisen zur Planung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich“ zusammengefasst. Darin finden sich z. B. Anforderungen zur