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3. Teilfortschreibung zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen genehmigt

(29.06.2006)

Am 6. Dezember 2005 wurde von der Verbandsversammlung die dritte Teilfortschreibung des Regionalplans zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen beschlossen und am 29. Juni 2006 vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, München, und vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, für verbindlich erklärt. Mit der Veröffentlichung der Teilfortschreibung und der Verbindlichkeitserklärung im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 27 vom 07. Juli 2006 und im Staatsanzeiger Baden-Württemberg Nr. 26 vom 10. Juli 2006 ist die Teilfortschreibung am 11. Juli 2006 in Kraft getreten.
Die Teilfortschreibung zur nachhaltigen Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen wurde auf der Grundlage eines Umweltberichts zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) erstellt.


Letzte Änderung: 19.11.2008