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Windkraftnutzung in der Region Donau-Iller

Windrad

Das seit Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes Anfang der 1990er Jahre einsetzende Interesse an der Nutzung der Windkraft mittels Windenergieanlagen beschränkt sich nicht mehr nur auf die dafür besonders prädestinierten Küstenländer, sondern erfasst zunehmend auch die Binnenregionen wie z.B. die Region Donau-Iller. Technische Verbesserungen der Anlagen und die garantierte Einspeisungsvergütung für den gewonnenen Strom machen auch hier die Nutzung der Windenergie nicht nur unter ökologischen, sondern auch unter ökonomischen Gesichtspunkten attraktiv.

Konzept zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie im Regionalplan

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Donau-Iller hat in seiner Sitzung am 18.10.2011 im Rathaus Biberach einem Konzept zur Fortschreibung des Kapitels Windenergie im Regionalplan zugestimmt.

Als gesamträumliche Planungsgrundlage wurde die Verwendung der neuen Windhöffigkeitsdaten des TÜV SÜD (Daten für 140m über Grund) vereinbart. Aufgrund der nur noch einstufig vorgesehenen Anhörung bei Regionalplan(teil)fortschreibungen beschloss der Planungsausschuss, das vorliegende Konzept zuerst vorab in eine informelle Anhörung bei den zuständigen Ministerien, Fachbehörden, Verbänden und Gebietskörperschaften zu geben. Für die informelle Anhörungsrunde sind gut 3 Monate (bis zum 17. Februar 2012) vorgesehen, damit allen ausreichend Zeit gegeben wird, die benötigten Abstimmungsprozesse durchzuführen. Durch eine Veröffentlichung im Internet soll zudem der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Planungen zu informieren. Weiter wurde den Kommunen, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreisen empfohlen, die örtliche Bürgerschaft frühzeitig im Abstimmungsprozess zu beteiligen. Die Verbandsverwaltung wird die Gebietskörperschaften bei Bedarf dabei unterstützen.

Das Konzept können Sie hier herunterladen:

Das planerische Vorgehen wird auch in dieser Präsentation erläutert. 

Eine Karte mit den neuen Winddaten des TÜV SÜD für 140m über Grund kann hier heruntergeladen werden. Die Verwendbarkeit dieser Datengrundlage wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung zur „Nutzung der Windkraft – Windpotentialanalyse Donau-Iller“ mit knapp 50 Windkraftbetreibern und Windkraftprojektieren aus der Region sowie einem Vertreter des TÜV SÜD grundsätzlich bestätigt. Ein Ergebnisprotokoll zu dieser Veranstaltung kann hier abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Nutzung regenerativer Energien in der Region Donau-Iller stehen Ihnen in der Broschüre "Nutzung Erneuerbarer Energien in der Region" zur Verfügung.

Termine zur Windkraftnutzung, an denen die Geschäftsstelle in den Gemeinden informiert, finden Sie hier.

Hinweise zur neuen Gebietskulisse Windenergie in Bayern finden Sie hier.

Rechtsgrundlage

Nach dem „Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung der Region Donau-Iller“ (die Novellierung trat am 21. September 2011 in Kraft) müssen im Regionalplan der Region Donau-Iller „Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete der Region als Ausschlussgebiete, in denen regionalbedeutsame Windkraftanlagen nicht zulässig sind, festgelegt werden“ (Artikel 19, Abs. 3).

Hinweis: Abweichende Vorgaben in den Landesplanungsgesetzen der Länder sind aufgrund dieser Regelung im Staatsvertrag nicht für die Region Donau-Iller einschlägig. Auch die derzeit in Baden-Württemberg diskutierte Aufhebung der Teilregionalpläne Wind über eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes würde in der Region Donau-Iller keine Anwendung finden.

Rückblick zur Windenergieplanung in der Region Donau-Iller

Probleme der Windkraftnutzung

Trotz der grundsätzlich positiven Einschätzung von Windkraftanlagen, die keine Emissionen von Kohlendioxid und anderen Luftschadstoffen verursachen und damit zum Klimaschutz und zur Schadstoffminderung beitragen, können hier Konflikte z.B. mit dem Naturhaushalt, den Lebensräumen von Tierarten, dem Landschaftsbild sowie dem Erholungspotenzial auftreten. Um einen Mittelweg zwischen den Belangen der Windenergie und des Natur- und Landschaftsschutzes zu finden und um die Akzeptanz solcher Anlagen zu erhöhen, ist eine Standortwahl auf regionaler Ebene die beste Voraussetzung

Landesplanungsgesetzt überträgt regionalplanerische Steuerung der Windkraft den Regionalverbänden

Seit Änderung des Baugesetzbuches im Jahre 1997 sind Anlagen zur Nutzung von Windenergie im Außenbereich als bevorrechtigt zulässig eingestuft. Um eine geordnete Windenergienutzung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber zugleich den Gemeinden und der Regionalplanung die planerische Steuerung mittels Ausweisung für solche Anlagen sowie den Ausschluss an anderer Stelle zum Schutz der Landschaft eingeräumt.
Bereits 1997 hat sich der Regionalverband mit dem Thema Windenergienutzung befasst. Damals wurden entsprechende Regelungen in den Flächennutzungsplänen für ausreichend angesehen. Da diese Absicht bisher allerdings nur teilweise realisiert wurde, wird eine entsprechende Regelung auf regionaler Ebene zunehmend für erforderlich erachtet.
Aufgrund dieser sich auch außerhalb der Region durchsetzenden Erkenntnis hat die baden-württembergische Landesregierung beschlossen, bei der anstehenden Novellierung des Landesplanungsgesetzes die Regionalverbände zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windenergieanlagen mit außergebietlicher Ausschlusswirkung zu verpflichten.

Beschluss der regionalplanerischen Steuerung durch die Verbandsversammlung

In ihrer Sitzung am 16.09.2003 hat die Verbandsversammlung der Region Donau-Iller die Geschäftsstelle beauftragt, ein Teilkapitel zur regionalplanerischen Steuerung der Windenergie zu erarbeiten. Um jedoch vor dem Hintergrund der vorrangig in der Geschäftsstelle zu bearbeitenden Themen eine baldige Lösung herbeizuführen, hat die Verbandsversammlung außerdem beschlossen, die dazu notwendigen Grundlagenarbeiten an ein externes Gutachterbüro zu vergeben.

Seit April 2004 liegt ein Gutachten über raumbedeutsame Standorte für Windenergieanlagen in der Region Donau-Iller vor.

Am 6. März 2008 beschloss die Verbandsversammlung den erarbeiteten Entwurf vom März 2008 den Bayerischen und Baden-Württembergischen Wirtschaftsministerium zur Genehmigung einzureichen.

Erklärung der Verbindlichkeit und in Kraft treten der Regionalplanteilfortschreibung "Nutzung der Windkraft"

Verbindlich erklärt wurde die 4. Teilfortschreibung des Regionalplans "Nutzung der Windkraft" durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie am 24. November 2009 sowie durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 18. November 2009.

Am 19. Dezember 2009 ist die 4. Teilfortschreibung des Regionalplans "Nutzung der Windkraft" in Kraft getreten.

Ansprechpartner:

Ulrich Ottersbach

Dr. Ulrich Ottersbach
stv. Verbandsdirektor
Dr.-Ing. Landschaftsplanung
Sachgebiet: Landschafts- und Umweltplanung

Telefon: 0731-17608-16
E-mail: ulrich.ottersbach@rvdi.de