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Der Genehmigungsablauf unseres Regionalplans

Der von der Geschäftsstelle erarbeitete Genehmigungsentwurf des Regionalplan wird von der Verbandsversammlung beschlossen und muss dann den obersten Landesplanungsbehörden der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zur Verbindlichkeitserklärung vorgelegt werden. Die oberste Landesplanungbehörde von Baden-Württemberg entscheidet dabei nach Beratung mit der Landesregierung, die oberste bayerische Landesplanungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien. Einzelne Zielsetzungen können von der Verbindlichkeitserklärung ausgenommen werden, soweit Änderungen der ihnen zugrunde liegenden Sachlage oder Erkenntnisse vor der nächsten Fortschreibung des Regionalplans zu erwarten sind.

Datum der Verbindlichkeitserklärung

Die obersten Landesplanungsbehörden veröffentlichen die Verbindlichkeitserklärung im Bayer. Staatsanzeiger bzw. im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Der Regionalplan wird am Tage nach der letzten Bekanntmachung verbindlich.

 

Letzte Änderung: 06.06.2008

angemerkt...

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württ. und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller regelt in

  • Artikel 18
    die Aufstellung und
  • in Artikel 21
    die Verbindlichkeitserklärung.