Organisation des Regionalverbandes
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Regionalverbands und besteht aus:
- den Landräten und den Oberbürgermeistern als geborene Mitglieder
- sowie aus weiteren gewählten Vertretern der Stadt- und Landkreise, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl (ein Vertreter je 20.000 Einwohner) vertreten sind
Die Verbandsversammlung besteht aus 52 Vertretern, die Wahlperiode beträgt 6 Jahre. Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung wurde in der Verbandsversammlung am 07.07.2015 turnusgemäß neu bestimmt. Sie ist für alle wichtigen Angelegenheiten des Regionalverbandes zuständig, im besonderen:
- Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans
- Bildung von Ausschüssen
- Wahl des Verbandsvorsitzenden und des Verbandsdirektors
Die Verbandsversammlung setzt sich in der Amtszeit vom 01.07.2015-30.06.2021 wie folgt zusammen: Liste der Vertreter und Stellvertreter
Planungsausschuss
Der Planungsausschuss, der 22 Mitglieder hat, beschäftigt sich mit der laufenden Planungstätigkeit, beschließt Stellungnahmen zu Vorhaben von regionaler Bedeutung und bereitet Sitzungen der Verbandsversammlung vor.
Der Planungsausschuss setzt sich in der Amtszeit vom 01.07.2015-30.06.2021 wie folgt zusammen: Liste der Vertreter und Stellvertreter
Verbandsvorsitzender
Der ehrenamtliche Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses. Er vertritt den Verband und leitet die Verbandsverwaltung. Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung abwechselnd aus der Mitte der baden-württembergischen und der bayerischen Vertreter für 3 Jahre gewählt.
Verbandsdirektor
Der Verbandsdirektor ist Beamter auf Zeit und vertritt ständig den ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden, ausgenommen im Vorsitz der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses.
Rechtliche Grundlagen
Letzte Änderung: 28.01.2019