Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Regionalverband Donau-Iller ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite des Regionalverbands Donau-Iller https://www.rvdi.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0 sind auf der Webseite bisher nicht vorhanden.
  • Derzeit sind PDF-Dokumente, die auf der Webseite verfügbar sind, noch nicht auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt.

Eine Ergänzung der Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache soll möglichst zeitnah erfolgen. Zukünftig sollen nach Möglichkeit neu eingestellte PDF-Dokumente auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt werden. Für die Dokumente des Regionalplanes wird eine Barrierefreiheit auch zukünftig aufgrund des teilweise erheblichen Umfangs der textlichen Dokumente sowie aufgrund komplexer kartographischer Dokumenteninhalte i. d. R. nicht realisierbar sein. Dies gilt darüber hinaus für alle weiteren Dokumente mit Karteninhalten. Eine Überarbeitung von PDF-Dokumenten, die für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, ist dem Regionalverband aufgrund des dafür notwendigen erheblichen Aufwands und Ressourcenbedarfs derzeit nicht möglich.

b) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:

  • Ältere PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung gemäß Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) sowie auf einer Bewertung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit vom 26.08.2020.

Die Erklärung wurde zuletzt am 20.04.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.rvdi.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Regionalverband Donau-Iller
Schwambergerstraße 35
89073 Ulm

Telefon: +49 731 17608-0
sekretariat@rvdi.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Regionalverband Donau-Iller wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Regionalverband Donau-Iller nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

 

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