Unterstützung für mehr Wind- und Freiflächen-Solarenergie in der Region Donau-Iller

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Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Donau-Iller hat  in seiner Sitzung am 05.04.2022 im Bürgerhaus in Senden beschlossen, vorbereitende Arbeiten für eine Fortschreibung des Kapitels Windenergie im Regionalplan anzugehen. Zudem soll die planerische Sicherung neuer Flächen für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen geprüft und deren Errichtung erleichtert werden.

Der Klimawandel, die negativen Umweltauswirkungen der konventionellen Energieversorgung und die zunehmende Ressourcenverknappung erfordern einen grundlegenden Um- und Ausbau des Energieversorgungsystems. Um die Umstellung auf eine zukünftig nachhaltige und treibhausgasneutrale Energieversorgung voranzutreiben, hat die Politik zur Energiewende in Deutschland aufgerufen. Getrieben von den aktuellen politischen Konflikten in Europa, wird die Dringlichkeit nochmals verstärkt. Zur Umsetzung der auf Bundes- und Länderebene verankerten Klimaschutzziele  und zur Reduzierung der Abhängigkeiten von Lieferungen fossiler Brennstoffe aus Drittstaaten, will auch die Region Donau-Iller ihren Beitrag leisten und nicht zuletzt die erneuerbaren Energien in der Region deutlich ausbauen. Deshalb sollen nach Willen des Gremiums die aktuell gültigen Planungen auf den Prüfstand.

Die letzte Teilfortschreibung für die Windenergie stammt aus dem Jahr 2015 und wurde auf Grundlage der geltenden Schwarz-Weiß-Planung erstellt. Diese sieht vor, dass große Windenergieanlagen ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Vorranggebieten errichtet werden dürfen. Alle anderen Flächen sind davon freizuhalten. Auch die  Schwarz-Weiß-Planung in der Region Donau-Iller soll auf den Prüfstand. Die Länder Bayern und Baden-Württemberg sollen deshalb dazu aufgerufen werden, den Staatsvertrag zu ändern. Auch bei weiteren Einschränkungen ist die Politik zum Handeln aufgerufen. So erschweren Beschränkungen im militärischen Bereich und Artenschutzvorgaben den Ausbau der Windenergie. Hier fallen die Entscheidungen auf Bundesebene. In Bayern wurde durch die Einführung der 10-H-Regel, die den Abstand von Anlagen zu Wohnhäusern regelt, die Bebauung vieler Vorranggebiete aus der Fortschreibung von 2015 erschwert. Nun kommt Bewegung in die Sache: Die 10-H-Regel soll beispielsweise in ausgewiesenen Vorranggebieten und in Wäldern nicht weiter gelten. Um keine Zeit zu verlieren, sollen die politischen Entscheidungen aber nicht abgewartet sondern parallel für eine Teilfortschreibung des Kapitels Windenergie vorbereitende Schritte eingeleitet werden.

Auch beim Thema Freiflächen-Photovoltaik möchte die Region eine aktive Rolle einnehmen. Um die Umsetzung von Planvorhaben in diesem Bereich zu erleichtern, hat der Planungsausschuss beschlossen, die Einschränkung zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen in der freien Landschaft im Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalplans zu streichen. Zudem wird die Geschäftsstelle beauftragt, noch im Jahr 2022 Planhinweiskarten zu erarbeiten, die anhand der Ampelfarben deutlich machen, wo in der Region aus regionalplanerischer Sicht eine Errichtung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen möglich und sinnvoll sein könnte.

 

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