Regionales Einzelhandelskonzept

Der Einzelhandel ist ein wichtiger Bestandteil lebendiger Ortskerne und Innenstädte. Die Kundenfrequenz belebt die Fußgängerzonen und ist Basis für ein breites Dienstleistungs- und Warenangebot in den Städten. Neuansiedlungen im Einzelhandel bedeuten heute oft auch Verdrängungswettbewerb, der häufig Auswirkungen auf benachbarte Gemeinden hat.

Die Regionalplanung kann hier steuernd eingreifen und ein Instrumentarium schaffen, das für alle Kommunen gleichermaßen gilt. Der kommunalen Planungshoheit soll ein hoher Stellenwert eingeräumt werden und gleichzeitig soll die Ansiedlung von regionalbedeutsamem Einzelhandel so geregelt werden, dass der interkommunalen Zusammenarbeit zentrale Bedeutung zukommt.

Das Regionalplankapitel Einzelhandel soll transparente Vorgaben für die Kommunen liefern und dadurch den Einzelhandel in Anlehnung an das System der zentralen Orte dauerhaft stärken. Die regionale Abstimmung soll helfen strukturelle, städtebauliche und raumordnerische Fehlentwicklungen zu vermeiden. Gleichzeitig sollen Genehmigungsabläufe beschleunigt und die Notwendigkeit für Einzelgutachten reduziert werden.

Als wichtiges Element sind hierbei regionalplanerisch festzulegende Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche vorgesehen, in denen zentrenrelevanter Einzelhandel vorrangig anzusiedeln ist. Dafür sind einheitliche Kriterien zu entwickeln, die für eine solche Abgrenzung herangezogen werden können. Zusätzlich sollen Entwicklungsbereiche um diese Innenstadtabgrenzungen festgelegt werden, um nicht den Bestand festzuschreiben, sondern auch eine perspektivische Planung zu ermöglichen.

Als fachliche Grundlage hierfür wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Regionale Einzelhandelskonzept Donau-Iller wurde im Dezember 2014 fertiggestellt und steht zum Download bereit.