Zentrale Orte in der Region Donau-Iller

 

Was sind Zentrale Orte?

Durch die Festlegung von Zentralen Orten soll eine ausgewogene Verteilung von Infrastruktur und öffentlichen sowie privaten Einrichtungen geschaffen und dadurch das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse verwirklicht werden. Dabei soll die Versorgung der Menschen mit Waren und Dienstleistungen in zumutbarer Entfernung gesichert werden. Es ist somit eines der wichtigsten Instrumente der Landes- und Regionalplanung, das in den Raumordnungsplänen festgesetzt wird und der Sicherung der Grundversorgung vor allem in dünn besiedelten ländlichen Räumen dient.

Das System ist hierarchisch in Oberzentren, Mittelzentren, Unter- und Kleinzentren (bzw. Grundzentren) gegliedert. In Bayern werden darüber hinaus Metropolen und Regionalzentren festgelegt. Die in Raumordnungsplänen ausgewiesenen Zentralen Orte übernehmen neben der Versorgung ihrer Einwohner zusätzlich Versorgungs- und Entwicklungsfunktionen für die Bevölkerung in ihrem Verflechtungsbereich.

Unter- und Kleinzentren (bzw. Grundzentren) bilden die unterste Hierarchiestufe und werden in den Regionalplänen ausgewiesen. Ihre Aufgabe ist es, den täglichen Bedarf der Bevölkerung zu decken und damit eine Grundausstattung an öffentlicher und privater Infrastruktur anzubieten. Dazu zählen u.a.:

  • Hauptschule
  • Arzt
  • Apotheke

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sieht ab September 2013 die Ausweisung von Grundzentren vor. In der Region Donau-Iller bleiben aufgrund der grenzüberschreitenden Situation die Unter- und Kleinzentren jedoch erhalten.

Im Vergleich dazu sind Mittelzentren zentrale Orte, welche der Deckung des gehobenen periodischen Bedarfs dienen. Sie werden durch die Landesplanung ausgewiesen. Neben der Rolle als Versorgungszentrum für ihren Mittelbereich, sind sie auch Arbeitsmarktzentrum für ihren Verflechtungsbereich. Folgende Einrichtungen sind u.a. für Mittelzentren deshalb von Bedeutung:

  • weiterführende Schulen
  • Krankenhäuser
  • vielseitige Einkaufsmöglichkeiten

Die höchste Zentralitätsstufe Oberzentren wird ebenfalls durch die Landesplanung ausgewiesen und sie dienen der Deckung des spezialisierten Bedarfs der Bevölkerung einer ganzen Region. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist u.a. nachfolgende Infrastruktur typisch:

  • Fachhochschulen/ Universitäten
  • Spezialkliniken
  • Großkaufhäuser

Das bayerische Landesentwicklungsprogramm legt zudem Regionalzentren und Metropolen fest. Die Metropolen sollen als landes- und bundesweite Bildungs-, Handels-, Kultur-, Messe-, Sport-, Verwaltungs-,Wirtschafts- und Wissenschaftsschwerpunkte weiterentwickelt werden. Sie sollen zur räumlichen und wirtschaftlichen Stärkung der Metropolregionen und ganz Bayerns in Deutschland und Europa beitragen. Die Regionalzentren sollen als überregional bedeutsame Bildungs-, Handels-, Kultur-, Messe-, Sport-, Verwaltungs-,Wirtschafts- und Wissenschaftsschwerpunkte weiterentwickelt werden. Sie sollen zur räumlichen und wirtschaftlichen Stärkung eines weiten Umlandes positive Impulse setzen. Hierzu können die Regionalzentren mit ihrem Umland Kooperationsräume bilden.

In der Region Donau-Iller befinden sich keine Regionalzentren oder Metropolen.

Wer legt Zentrale Orte fest?

Die Zuständigkeiten für die Ausweisung des Zentrale-Orte-Systems in Bayern und Baden-Württemberg liegen gemäß Landesplanungsgesetzen für die Klein- und Unterzentren (bzw. Grundzentren) bei den jeweiligen Regionalen Planungsverbänden bzw. Regionalverbänden. Die Unter- und Kleinzentren werden in den Regionalplänen festgesetzt.

Orte höherer Zentralitätsstufe (Mittelzentren und Oberzentren, in Bayern zusätzlich Regionalzentren und Metropolen) werden in Bayern von der Obersten Landesplanungsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie festgelegt. In Baden-Württemberg werden die Zentralen Orte höherer Ordnung im Landesentwicklungsplan und damit von der Obersten Landesplanungsbehörde (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg) festgelegt.

Welche Kriterien gelten für die Einstufung als Zentraler Ort?

Für die Ausweisung der Unter- und Kleinzentren durch die Regionalplanung gilt, dass sie nach Bedeutung und Eigenart ihrer jeweiligen Aufgaben eingestuft werden sollen. Um dies zu bewerkstelligen, beinhaltete das LEP Bayern bisher eine Auflistung von Zentralitätskriterien die durch ein Klein- bzw. Unterzentrum erfüllt werden müssen, um im Regionalplan ausgewiesen zu werden. Dieser Katalog ist mit der Fortschreibung des LEP Bayern jedoch entfallen.

Es finden sich im Landesentwicklungsprogramm Bayern und im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg jedoch weiterhin Einwohnerschwellenwerte, die für die Ausweisung von Klein- und Unterzentren in der Regionalplanung Anwendung finden:

Baden-Württemberg:

  • Unterzentrum mind. 10.000 Einwohner
  • Kleinzentrum mind. 8.000 Einwohner (bei einer Einwohnerdichte unter 50% des Landesdurchschnitts im Mittelbereich mind. 3.500 Einwohner)

Bayern:

  • Unterzentrum mind. 10.000 Einwohner
  • Kleinzentrum mind. 5.000 Einwohner

Nach dem LEP Bayern liegt die Schwelle für ein Grundzentrum bei 7.500 Einwohnern.

Welche Zentralen Orte gibt es in der Region Donau-Iller?

In der Region Donau-Iller sind von den Obersten Landesplanungsbehörden der Länder Baden-Württemberg und Bayern drei Oberzentren sowie 13 Mittelzentren festgesetzt worden. Überdies ergänzen weitere 17 Unterzentren und 30 Kleinzentren das Netz der Zentralen Orte in der Region Donau-Iller. Folgend eine Aufstellung der Ober-, Mittel-, Klein- und Unterzentren in der Region:

 Baden-WürttembergBayern
OberzentrenUlm (mit Neu-Ulm)Neu-Ulm (mit Ulm), Memmingen, Günzburg/Leipheim
MittelzentrenAlb-Donau-Kreis: Blaubeuren/Laichingen, Ehingen
LK Biberach: Biberach a.d. Riß, Laupheim, Riedlingen
LK Günzburg: Burgau, Ichenhausen, Krumbach
LK Neu-Ulm: Illertissen, Senden/Vöhringen, Weißenhorn
LK Unterallgäu: Bad Wörishofen, Mindelheim
UnterzentrenAlb-Donau-Kreis: Blaustein, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Langenau, Munderkingen
LK Biberach: Bad Buchau, Bad Schussenried, Erolzheim/Kirchdorf a.d. Iller, Ochsenhausen
LK Günzburg: Jettingen-Scheppach, Thannhausen
LK Neu-Ulm: Nersingen
LK Unterallgäu: Babenhausen, Bad Grönenbach, Ottobeuren, Türkheim
KleinzentrenAlb-Donau-Kreis: Allmendingen, Illerkirchberg/Staig, Lonsee/Amstetten, Schelkingen
LK Biberach: Eberhardzell, Ertingen, Langenenslingen, Rot a.d. Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Uttenweiler
LK Günzburg: Burtenbach, Kötz, Offingen, Ursberg, Ziemetshausen
LK Neu-Ulm: Altenstadt, Bellenberg, Buch, Elchingen, Pfaffenhofen
LK Unterallgäu: Boos, Dirlewang, Erkheim, Ettringen, Kirchheim, Legau, Markt Rettenbach, Markt Wald/Tussenhausen, Pfaffenhausen