Die Regionalplanung

Die Regionalplanung legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch im Regionalplan fest. Träger der Regionalplanung sind die Regionalverbände (Baden-Württemberg) bzw. die Regionalen Planungsverbände (Bayern).

Der Regionalplan

Der Regionalplan ist ein langfristiges Entwicklungskonzept für die Region Donau-Iller, dessen Ziele für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich sind. Die privaten Planungsträger und alle Bürger können sich anhand des Regionalplans über die Leitlinien der künftigen räumlichen Entwicklung orientieren. Der Regionalplan ist ent­spre­chend der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben.

Rechtskräftiger Regionalplan

Der aktuelle Regionalplan für die Region Donau-Iller ist seit dem 21.12.2024 rechtskräftig. Nachfolgend gelangen Sie direkt zu den Unterlagen des rechtskräftigen Regionalplans und der 5. Teilfortschreibung Windenergie.

Der Genehmigungsablauf unseres Regionalplans

Der von der Geschäftsstelle erarbeitete Genehmigungsentwurf des Regionalplans wird von der Verbandsversammlung beschlossen und muss anschließend den obersten Landesplanungsbehörden der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zur Verbindlicherklärung vorgelegt werden. Die oberste Landesplanungbehörde von Baden-Württemberg entscheidet dabei nach Beratung mit der Landesregierung, die oberste bayerische Landesplanungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien.

Einzelne Zielsetzungen können von der Verbindlicherklärung ausgenommen werden, soweit Änderungen der ihnen zugrunde liegenden Sachlage oder Erkenntnisse vor der nächsten Fortschreibung des Regionalplans zu erwarten sind.

Datum der Verbindlicherklärung

Die Verbindlicherklärung durch die obersten Landesplanungsbehörden Bayerns und Baden-Württembergs wird im Bayerischen Staatsanzeiger bzw. im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Regionalplan wird am Tage nach der letzten Bekanntmachung verbindlich.