Organisation des Regionalverbandes

Verbandsversammlung


Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Regionalverbands und besteht aus:

  • den Landräten und den Oberbürgermeistern als geborene Mitglieder
  • sowie aus weiteren gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Stadt- und Landkreise, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl (ein Vertreter je 20.000 Einwohner) vertreten sind

Die Verbandsversammlung besteht aus 55 Vertreterinnen und Vertretern, die Wahlperiode beträgt 6 Jahre. Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung wurde in der Verbandsversammlung am 19. Oktober 2021 turnusgemäß neu bestimmt. Sie ist für alle wichtigen Angelegenheiten des Regionalverbandes zuständig, im besonderen:

  • Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans
  • Bildung von Ausschüssen
  • Wahl des Verbandsvorsitzenden und des Verbandsdirektors

Die Verbandsversammlung setzt sich in der Amtszeit vom 01.07.2021-30.06.2027 wie folgt zusammen:

Planungsausschuss


Der Planungsausschuss, der 23 Mitglieder hat, beschäftigt sich mit der laufenden Planungstätigkeit, beschließt Stellungnahmen zu Vorhaben von regionaler Bedeutung und bereitet Sitzungen der Verbandsversammlung vor.

Der Planungsausschuss setzt sich in der Amtszeit vom 01.07.2021-30.06.2027 wie folgt zusammen:

Verbandsvorsitzender


Der ehrenamtliche > Verbandsvorsitzende ist Vorsitzender der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses. Er vertritt den Verband und leitet die Verbandsverwaltung. Der Verbandsvorsitzende wird von der Verbandsversammlung abwechselnd aus der Mitte der baden-württembergischen und der bayerischen Vertreter für 3 Jahre gewählt.

Verbandsdirektor


Der > Verbandsdirektor ist Beamter auf Zeit und vertritt ständig den ehrenamtlichen Verbandsvorsitzenden, ausgenommen im Vorsitz der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses.

Geschäftsstelle


Die Geschäftsstelle des Regionalverbands mit derzeit zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat ihren Sitz in Ulm.
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Rechtliche Grundlagen