Über den Regionalverband

Historie

Der Regionalverband Donau-Iller wurde 1973 aufgrund des Staatsvertrages zwischen Baden-Württemberg und Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller gebildet.

Der Staatsvertrag wurde zuletzt am 17. Januar 2011 (Freistaat Bayern) und am 19. Januar 2011 (Land Baden-Württemberg) geändert. Entsprechend den Bekanntmachungen und dem Austausch der Ratifikationsurkunden trat dieser am 21. September 2011 in Kraft.

Rechtsverbindliche Fassungen: >> Baden-Württemberg und >> Bayern.


Rechtsform

Der grenzüberschreitende Regionalverband Donau-Iller ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Ulm.


Verbandsmitglieder aus Bayern sind:

  •     die kreisfreie Stadt Memmingen
  •     der Landkreis Günzburg
  •     der Landkreis Neu-Ulm
  •     der Landkreis Unterallgäu

Verbandsmitglieder aus Baden-Württemberg sind:

  •     der Stadtkreis Ulm
  •     der Alb-Donau-Kreis
  •     der Landkreis Biberach

Organisation des Regionalverbandes

Hier gelangen Sie zur Organisation des Regionalverbandes (Organe, Verwaltung, Rechtsgrundlagen)

Angemerkt...

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller trat 1973 in Kraft und wurde 2011 zuletzt geändert.

Inhalte des Staatsvertrages sind:

  • Allgemeines zur Zusammenarbeit
  • Planungsaufgaben des Regionalverbandes
  • Angaben zu Verfassung und Verwaltung
  • Angaben zu Aufstellung, Form, Inhalt und Beteiligung, Verbindlichkeitserklärung des Regionalplans
  • Schlussbestimmungen