Die Gesamtfortschreibung des Regionalplans wurde am 05.12.2023 als Satzung beschlossen

Die Genehmigung wird Mitte 2024 erwartet. > Hier geht es zu den Unterlagen.


Der Regionalplan

Langfristiges Entwicklungskonzept

Der Regionalplan ist ein langfristiges Entwicklungskonzept für die Region Donau-Iller, dessen Ziele für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich sind. Die privaten Planungsträger und alle Bürger können sich anhand des Regionalplans über die Leitlinien der künftigen räumlichen Entwicklung orientieren. Der Regionalplan ist ent­spre­chend der weiteren Entwicklungen fortzuschreiben.

Rechtskräftiger Regionalplan

Der aktuelle Regionalplan für die Region Donau-Iller ist seit 1987 rechtskräftig. Seitdem wurde der Regionalplan mehrfach durch Teilfortschreibungen geändert. Nachfolgend gelangen Sie direkt zu den Unterlagen des rechtskräftigen Regionalplans bzw. der einzelnen Teilfortschreibungen.

Historie

Jahr der Genehmigung
Regionalplan 19871987
1. Teilfortschreibung: Zentrale Orte, Lärmschutzbereiche2001*
2. Teilfortschreibung: Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Bereich Grimmelfinger Graupensande2004
3. Teilfortschreibung: Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen2006
4. Teilfortschreibung: Nutzung der Windkraft (ersetzt durch 5. Teilfortschreibung)2009
5. Teilfortschreibung: Nutzung der Windkraft2015

* Mit Schreiben vom 15.02.2005 wurden die Regionalplanziele B XII 4.3.1 und B XII 4.3.2 i.V.m. Karte 2 "Siedlung und Versorgung" von der Regierung von Schwaben für funktionslos erklärt.

Der Genehmigungsablauf unseres Regionalplans

Der von der Geschäftsstelle erarbeitete Genehmigungsentwurf des Regionalplans wird von der Verbandsversammlung beschlossen und muss anschließend den obersten Landesplanungsbehörden der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zur Verbindlicherklärung vorgelegt werden. Die oberste Landesplanungbehörde von Baden-Württemberg entscheidet dabei nach Beratung mit der Landesregierung, die oberste bayerische Landesplanungsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit den übrigen Staatsministerien.

Einzelne Zielsetzungen können von der Verbindlicherklärung ausgenommen werden, soweit Änderungen der ihnen zugrunde liegenden Sachlage oder Erkenntnisse vor der nächsten Fortschreibung des Regionalplans zu erwarten sind.

Datum der Verbindlicherklärung

Die Verbindlicherklärung durch die obersten Landesplanungsbehörden Bayerns und Baden-Württembergs wird im Bayerischen Staatsanzeiger bzw. im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht. Der Regionalplan wird am Tage nach der letzten Bekanntmachung verbindlich.