Teilfortschreibung: Nutzung der Windkraft (laufend)

Erklärfilm Windenergie

In diesem Video der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände Baden-Württembergs wird der Weg von der Flächenreservierung zum Windpark erklärt.

Ausbau der Windkraft in der Region Donau-Iller

Der Windenergie muss in unserer Region mehr Raum gegeben werden. Der Ausbau der Windenergie ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und inzwischen auch eine Frage der nationalen Sicherheit. Um diese Ziele umzusetzen, müssen regional Flächen in einem vorgegebenen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Wind-an-Land-Gesetz des Bundes

Um den Ausbau der Windenergie voranzubringen, hat der Bund das Wind-an-Land-Gesetzespaket verabschiedet, das im Februar 2023 in Kraft trat. Dies beinhaltet Flächenbeitragswerte für die Bundesländer, die diese in zwei Stufen zu erreichen haben. So müssen in Baden-Württemberg und in Bayern bis Ende 2027 mindestens 1,1 % und bis Ende 2032 mindestens 1,8 % der Landesflächen als Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft ausgewiesen werden. Vorbehaltsgebiete können zur Erreichung der Flächenbeitragswerte nicht herangezogen werden.
Die Ausweisung der Flächen übernehmen die Regionalverbände (Baden-Württemberg) bzw. die Regionalen Planungsverbände (Bayern) im Rahmen einer Teilfortschreibung ihrer Regionalpläne.
Wird der vom Bund vorgegebene Flächenbeitragswert vom Bundesland und den einzelnen Regionen nicht erreicht, entfallen die Ausschlussgebiete der bestehenden Teilfortschreibung und die Windenergie wird im gesamten Außenbereich privilegiert. Zudem können dann weder Ziele der Raumordnung noch der Flächenausschluss in Flächennutzungsplänen Windenergievorhaben entgegenstehen. Es gibt somit keine räumliche Steuerungsmöglichkeit mehr seitens der Kommunen oder Regionen.

Bayern:

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) gibt die Umsetzung des Landesflächenziels von 1,1 % bis zum 31.12.2027 für alle Regionen durch Festsetzungen in den Regionalplänen vor. Eine regionale Verteilung des bis Ende 2031 zu erreichenden Landesflächenziels von 1,8 % soll später erfolgen.

Baden-Württemberg:

Das Land Baden-Württemberg hat im Klimaschutzgesetz beschlossen, das Landesflächenziel von 1,8 % ohne Zwischenschritt zu erreichen. Es soll von jeder Region gleichermaßen im Regionalplan umgesetzt werden. Auch sollen die Fortschreibungen der Regionalpläne deutlich schneller von statten gehen, als vom Bundesgesetzgeber gefordert. So sind die Regionalverbände aufgerufen, einen Satzungsbeschluss für die Fortschreibung Windenergie bis Ende 2025 zu verwirklichen. Die Region Donau-Iller hat diesen Zeitplan mit Beschluss ihrer Verbandsversammlung am 06.12.2022 für die gesamte Region übernommen.

Vorgehen in der Region Donau-Iller

Ziel der Region Donau-Iller ist die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie von 1,8 % plus X. Das heißt, sind mehr als 1,8 % der Regionsfläche aus regionalplanerischer Sicht geeignet, kann auch mehr Fläche für den Ausbau der Windenergie in der Region reserviert werden. Die Ausweisung der Flächen soll bis Ende 2025 ohne Zwischenschritt erfolgen.
Aktuell sind in der Region bereits 37 Vorranggebiete ausgewiesen, die 0,43 % der Regionsfläche für die Nutzung der Windkraft sichern. Das bedeutet, dass nun ca. 100 weitere Vorranggebiete für Windenergie mit einem Potenzial für bis zu 500 Windkraftanlagen festgelegt werden müssen, um die geforderten Flächenziele des Bundes zu erreichen. Das entspricht einer Gesamtfläche von ca. 100 km² bzw. 15.000 Fußballfeldern für die gesamte Region.
Hierzu wurden in einem ersten Schritt Kriterien erarbeitet, wo eine Windenergienutzung in der Region nicht möglich oder auch grundsätzlich nicht sinnvoll wäre. Auf dieser Grundlage wurde eine Karte der nach Abzug dieser Flächen verbleibenden Suchräume in der Region Donau-Iller erstellt. Die Kommunen und Landkreise wurden zu diesen Suchraumflächen angefragt, um möglichst frühzeitig die kommunalen Vorstellungen in die Planung einfließen zu lassen. In einem weiteren Planungsschritt wurden alle Flächen auf Grundlage weiterer Kriterien bewertet. Dabei wurden zudem die Umzingelung von Orten sowie die Überlastung von einzelnen Landschaftsräumen ausgeschlossen. So entstand die Gebietskulisse der geplanten Vorranggebiete in der Region. Ab Juni 2024 soll das erste Anhörungsverfahren für die Teilfortschreibung Windenergie durchgeführt werden. Hier können sich neben den ca. 800 Kommunen, Behörden und Verbänden auch Privatperson beteiligen und dem Verband ihre Anregungen mitteilen. Jede Anregung wird geprüft.

Genehmigung von Windkraftanlagen

Im Regionalplan werden Flächen definiert, die aus regionalplanerischer Sicht für die Nutzung der Windenergie geeignet sind. Auf diesen Flächen hat eine Windkraftnutzung gegenüber anderen Nutzungen Vorrang. Von der Regionalplanung werden weder konkrete Standorte noch die Anzahl von Windenergieanlagen festgelegt. Die Festlegung eines Vorranggebietes für Windenergie bedeutet nicht, dass dort auch Windenergieanlagen gebaut werden. Die im Regionalplan festgelegten Vorranggebiete für Windenergie ersetzen nicht die Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen. Weiterhin ist in den Genehmigungsverfahren für den Bau jedes Windrades darzulegen, dass beispielsweise Lärm- und Schattenwurfvorgaben eingehalten werden.

Zeitplan

Dezember 2022: Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie durch die Verbandsversammlung.
Sommer 2023: Informelle Anhörung zu Suchraumflächen bei den Kommunen.
2. Halbjahr 2024: Durchführung der ersten öffentlichen Anhörung begleitet von öffentlichen Informationsveranstaltungen in den Landkreisen.